Immobilienkaufverträge

Alle Verträge, die den Kauf eines Grundstücks, bebaut oder unbebaut oder den Kauf einer Eigentumswohnung betreffen, müssen vor einem Notar geschlossen werden. Der Gesetzgeber sieht dies wegen der Bedeutung des Rechtsgeschäfts und der damit einhergehenden Werte für die Beteiligten vor. Meine Aufgabe als Notar ist es, dafür zu sorgen, dass der Vertrag für beide Parteien ausgewogen ist und so sicher wie möglich abgewickelt wird. Keiner sollte benachteiligt werden. Beispielsweise haben Sie als Verkäufer das Interesse, Ihr Eigentum erst zu verlieren, wenn Sie den Kaufpreis erhalten haben, als Käufer wollen Sie den Kaufpreis erst bezahlen, wenn Sie auch sicher sind, dass Sie eine „schuldenfreie” Immobilie erwerben. Diese Interessen zu wahren, ist die Aufgabe des Notars.

 

Vorbereitung eines Kaufvertrages: Bitte rufen Sie uns an — Notarbereich: 04262 1449 — und besprechen Ihr Anliegen mit uns oder vereinbaren einen Besprechungstermin. Wir werden Sie nach bestimmten Angaben fragen, die für die Vorbereitung des Vertrages erforderlich sind. Dafür haben wir eine Checkliste erstellt. Diese Informationen werden wir mit Ihnen abstimmen und in Ihren Vertrag aufnehmen.

 

Unser Büro ist so organisiert, dass wir Ihnen und Ihrem Partner in der Regel unverzüglich einen Entwurf zukommen lassen.

 

Zum Kauf einer Eigentumswohnung darf ich ergänzend erläutern: Kaufen Sie eine Eigentumswohnung, werden Sie gemeinschaftlicher Eigentümer mit anderen Grundstückseigentümern von Grund und Boden und der „äußeren Hülle” des Hauses. Sie treten mit dem Eigentumswechsel in die Eigentümergemeinschaft ein. An der Wohnung als solcher werden Sie alleiniger Eigentümer. Sie können die Eigentumswohnung selbstständig wie ein Haus belasten oder vererben. Vor dem Kauf sollten Sie sich vom Verkäufer u. a. die Beschlusssammlung des Wohnungsverwalters über die zurückliegenden Beschlüsse der Eigentümerversammlung zeigen lassen und die Teilungserklärung(en) einsehen. Die Beschlüsse der Eigentümerversammlung geben einen Überblick über beschlossene Sonderumlagen, die auf Sie nach dem Kauf Ihrer Immobilie zukommen könnten sowie einen Einblick in die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft. Die Teilungserklärung gibt Aufschluss über den Grundriss des Gebäudes und die vereinbarten Nutzungsmöglichkeiten.

 

Haben Sie Fragen vor, bei oder nach dem Kaufvertrag, können Sie mich gerne persönlich anrufen, vormittags erreichen Sie mich besser als nachmittags.