Thomas J. Möller: Kompetenz als Rechtsanwalt

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bin ich vornehmlich auf dem Gebiet des Zivilrechts tätig, wobei ich für meine Arbeit Schwerpunkte gebildet habe.

 

Bei der Vertretung gewerblicher Mandate verfüge ich über langjährige Erfahrung und juristische Kompetenz, beispielsweise

  •  im Handels- und Kaufrecht und dem damit verbundenen allgemeinen Vertragsrecht,
  • bei der Durchsetzung von Forderungen mittelständischer Unternehmen und bei Abwehr unberechtigter Ansprüche gegen Unternehmen,
  • im Anfechtungsrecht. Dabei vertrete ich Sie als Gläubiger, wenn Sie kurz vor der Insolvenz Ihres Schuldners noch Forderungen realisieren konnten und nun der Insolvenzverwalter Rückforderungen stellt,
  • bei der betrieblichen Nachfolgeregelung. Hier treffen sich meine Erfahrung auf dem Gebiet des Erbrechts mit dem betrieblichen Verständnis für Ihr Unternehmen gepaart mit meiner langjährigen Tätigkeit im Notariat.

 Bei der Vertretung privater Mandate helfe ich Ihnen mit fundiertem Fachwissen

  •  im Erbrecht, d. h. ich berate Sie im Erbfall, damit es nicht in der ohnehin schon angespannten Situation zu unnötigen Streitigkeiten kommt, oder bei der Durchsetzung Ihrer Interessen in einem Erbrechtsstreit. Informationen zum Pflichtteilsrecht finden Sie hier. Meine notarielle Erfahrung und meine langjährigen Kenntnisse als Fachanwalt für Familienrecht ergänzen sich zu einem exzellenten Fachwissen. Verlassen Sie sich auf meinen sicheren Rat bei der Nachlassgestaltung. Unserer Region und der Tradition meines Büros im ländlichen Raum entsprechend berate ich Sie fundiert im Höferecht.
  • Im Familienrecht vertrete ich Sie als Fachanwalt für Familienrecht in Ehescheidungen, Vermögensauseinandersetzungen und Unterhalts- oder Sorgerechtsstreitigkeiten. Ich kann Ihnen Erfahrung aus meiner Fachanwaltstätigkeit sei meiner Bestellung im Jahre 1988 versichern.
    Vorbeugen ist besser als Heilen: Lassen Sie sich vor Ihrer Heirat über den Sinn und Zweck eines Ehevertrages beraten. Haben Sie Zweifel an der Wirksamkeit Ihres Ehevertrages, kann ich Sie beraten.
    Unterhaltsrecht ist Richterrecht und wird namentlich von den Entscheidungen der Oberlandesgerichte bestimmt. Parallel zu meinem Rat weise ich informativ auf die Leitlinien des Oberlandesgerichtes Celle mit Düsseldorfer Tabelle hin.
    Soll ich Sie vor Gericht vertreten, haben Sie möglicherweise Anspruch auf so genannte Verfahrenskostenhilfe. Dazu gibt es vorgeschriebenes Formular, das finden Sie hier.
  • Im Verkehrsrecht: Ich vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei einem Verkehrsunfall gegen die gegnerische Versicherung. Dabei zahlt die gegnerische Versicherung die Kosten meiner Inanspruchnahme für alle berechtigten Ansprüche! Lassen Sie Ihre Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen und bearbeiten und nicht von einer Kfz-Werkstatt. Sie wollen schließlich 100 %. Wenn Sie Zahnschmerzen haben, gehen Sie schließlich auch zum Zahnarzt und nicht zum Bäcker!
    Sollte gegen Sie wegen einer Verkehrsstraftat oder einer —ordnungswidrigkeit ermittelt werden, werde ich Sie im Vorverfahren oder bei Gericht fachgerecht verteidigen.

Meine Person

Thomas J. Möller:

geboren in Hamburg und mit Überzeugung seit 1989 Visselhöveder,

verheiratet, 3 ziemlich erwachsene Kinder.

 

Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg,

Parallelstudium an der TU München mit Abschluss „Fachsportlehrer”

1982 Finisher New York City Marathon

Referendariat in Hamburg und den USA,

6 Monate Berufserfahrung in Kanzlei Bergkvist and Partner, Long Beach, CA, USA,

1984 Zulassung zum Rechtsanwalt

1992 Bestellung zum Notar im Amtsgerichtsbezirk Rotenburg — Landgericht Verden

1998 Erlangung des Titels „Fachanwalt für Familienrecht”

Seit 1998 Mitglied Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht

Seit 2000 Mitglied der Advounion e. V.